Erbschaftssteuer auf Immobilien: Freibeträge und Schenkungen 2024

Das Wichtigste zuerst:

  • Höhe der Erbschaftssteuer: Abhängig vom Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen und dem Wert der Immobilie.
  • Freibeträge: Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro.
  • Steuersätze: Variieren je nach Steuerklasse und dem Wert der Immobilie, bis zu 50% in Steuerklasse III.
  • Reduzierungsmöglichkeiten: Durch Verkehrswertgutachten, Nachlassverbindlichkeiten und Sonderregelungen von zertifizierten Gutachtern für selbstgenutzte Immobilien.
In diesem Artikel:

Die Erbschaftssteuer auf Immobilien ist ein zentrales Thema beim Erbe von Häusern und Grundstücken. Für Erben von Immobilien fällt oft eine erhebliche Steuerlast an. Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt vom Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen und dem Wert der Immobilie ab.

Freibeträge können die Steuerlast reduzieren. Es gibt spezifische Regeln und Ausnahmen, die beachtet werden müssen. Der Artikel bietet einen detaillierten Überblick über die wichtigsten Aspekte der Erbschaftssteuer auf Immobilien.

So berechnet sich die Erbschaftssteuer auf Immobilien

Die Erbschaftssteuer auf Immobilien hängt von mehreren Faktoren ab. Zunächst ist der Verwandtschaftsgrad zwischen dem Erben und dem Verstorbenen entscheidend. Je enger das Verwandtschaftsverhältnis, desto höher die Freibeträge und desto niedriger die Steuersätze.

Erbschaftssteuerfreibeträge 2024

• Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro

• Kinder und Stiefkinder: 400.000 Euro

• Enkelkinder: 200.000 Euro

• Eltern: 100.000 Euro

• Andere Verwandte und Nichtverwandte: 20.000 Euro

Nach Abzug der Freibeträge wird der steuerpflichtige Erbteil ermittelt. Die Höhe der Erbschaftssteuer auf Immobilien richtet sich nach dem Wert der Immobilie und der Steuerklasse des Erben.

Erbschaftssteuersätze auf Immobilien 

Die Bewertung der Immobilie erfolgt nach dem sogenannten Bedarfswert. Dieser orientiert sich am Verkehrswert, also dem Marktwert der Immobilie. Abschläge können in bestimmten Fällen, wie bei der Selbstnutzung durch den Ehepartner, gewährt werden.

                                                                                                                                                                                                                                                                        
RestbetragErbschaftssteuer-klasse IErbschaftssteuer-klasse IIErbschaftssteuer-klasse III
bis 75.000 €7%15%30%
bis 300.000 €11%20%30%
bis 600.000 €15%25%30%
bis 6 Mio. €19%30%30%
bis 13 Mio. €23%35%50%
bis 26 Mio. €27%40%50%
ab 26 Mio. €30%43%50%

Beispielrechnung:

Angenommen, ein Kind erbt eine Immobilie im Wert von 600.000 Euro. Nach Abzug des Freibetrags von 400.000 Euro verbleiben 200.000 Euro als steuerpflichtiger Erbteil. Bei einem Steuersatz von 11% in Steuerklasse I ergibt sich eine Erbschaftssteuer von 22.000 Euro.

Durch diese Methodik wird die Erbschaftssteuer auf Immobilien transparent und nachvollziehbar berechnet.

Änderungen der Erbschaftsteuer auf Immobilien im Jahr 2024

Im Jahr 2024 treten mehrere wichtige Änderungen im Bereich der Erbschaftssteuer auf Immobilien in Kraft. Diese Anpassungen haben erhebliche Auswirkungen auf die steuerliche Belastung von Erben und Erblassern. Hier sind die wichtigsten Punkte:

1. Anpassungen der Immobilienbewertung

Seit 2023 gelten neue Bewertungsverfahren für Immobilien, die auch 2024 relevant bleiben. Die Grundbesitzbewertung wird nun stärker am aktuellen Marktniveau ausgerichtet, was oft zu höheren geschätzten Werten führt. Diese Anpassung resultiert in einer erhöhten Steuerlast, da ein höherer Immobilienwert auch höhere Steuern bedeutet, wenn der Freibetrag überschritten wird. 

2. Strategische Schenkungen zu Lebzeiten

Um die Erbschaftssteuer zu minimieren, kann es sinnvoll sein, Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten zu übertragen. Die Freibeträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden, was eine strategische Vermögensübertragung ermöglicht. Beispielsweise können Eltern ihren Kindern alle zehn Jahre bis zu 400.000 Euro schenken, ohne dass die Schenkungssteuer anfällt.

3. Erleichterungen bei der Selbstnutzung

Eine positive Nachricht gibt es für Erben, die die geerbte Immobilie selbst nutzen. Wenn Ehepartner oder Kinder mindestens zehn Jahre in einer geerbten Immobilie wohnen bleiben, bleibt die Erbschaftssteuer auf das Familienheim steuerfrei, sofern die Wohnfläche nicht über 200 Quadratmeter hinausgeht. Jeder weitere Quadratmeter wird anteilig besteuert.

Wann entfällt die Erbschaftssteuer? So senken Sie die Erbschaftssteuer auf Immobilien

Die Erbschaftssteuer auf Immobilien kann unter bestimmten Bedingungen entfallen oder reduziert werden. Es gibt mehrere Strategien, die Steuerlast zu mindern oder ganz zu vermeiden.

Nachlassverbindlichkeiten

Nachlassverbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten, die aus dem Nachlass des Erblassers beglichen werden müssen. Dazu gehören die Schulden des Erblassers, die Kosten für die Beerdigung sowie die Gebühren für den Erbschein und die Testamentseröffnung. 

Diese Verbindlichkeiten können von der zu versteuernden Erbmasse abgezogen werden, wodurch die Erbschaftssteuer reduziert wird. Wenn keine detaillierten Nachweise vorgelegt werden, erkennt das Finanzamt pauschal 10.300 Euro an (§ 10 ErbStG).

Niedrigere Steuergrundlage durch Verkehrswertgutachten

Ein weiteres effektives Mittel zur Reduzierung der Erbschaftsteuer ist die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens durch einen unabhängigen Immobiliensachverständigen. Das Finanzamt setzt oft einen höheren Immobilienwert an, da es in der Regel keine Besichtigung vor Ort durchführt, sondern nur eine grobe Schätzung vornimmt. 

Ein Verkehrswertgutachten, das den tatsächlichen Wert der Immobilie ermittelt, kann zu einem niedrigeren Ansatz führen. Die Kosten für ein solches Gutachten belaufen sich in der Regel auf rund 2.690 Euro, können jedoch ebenfalls vom steuerpflichtigen Erbteil abgezogen werden. Ein unabhängiges Gutachten basiert auf einer Besichtigung vor Ort und wird von Behörden und Gerichten anerkannt.

Steuerermäßigungen bei vermieteten Immobilien

Wenn die geerbte Immobilie vermietet ist, gewährt das Finanzamt eine Steuerermäßigung von 10 Prozent. Das bedeutet, dass nur auf 90 Prozent des Immobilienwertes Erbschaftssteuer erhoben wird. Diese Ermäßigung kann zu erheblichen Steuerersparnissen führen.

Beispielsweise könnte eine Immobilie, die auf einen Wert von 370.000 Euro geschätzt wird, bei einer Erbschaftssteuer von 30 Prozent normalerweise eine Steuerlast von 51.000 Euro verursachen. Durch die Vermietung wird jedoch nur ein Wert von 333.000 Euro versteuert, was die Steuerlast auf 45.900 Euro reduziert.

Sonderregelungen für das Eigenheim

Es gibt spezielle Steuerbefreiungen für das Familienheim, wenn Ehegatten, eingetragene Lebenspartner oder Kinder die Immobilie erben. Diese Befreiung gilt unter bestimmten Bedingungen: Der Erblasser muss die Immobilie unmittelbar vor seinem Tod selbst bewohnt haben, und der Erbe muss die Immobilie für mindestens zehn Jahre selbst bewohnen. 

Bei Kindern gilt zusätzlich, dass die Wohnfläche der Immobilie 200 Quadratmeter nicht überschreiten darf. Ist die Wohnfläche größer, muss der übersteigende Teil versteuert werden. Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner gilt diese Einschränkung nicht.

Beispielrechnung zur Senkung der Erbschaftssteuer

Ein Beispiel verdeutlicht die potenziellen Einsparungen durch ein Verkehrswertgutachten:

                                                                                                                                
Grobschätzung des FinanzamtsMit Verkehrswertgutachten
Immobilienwert: 320.000 €Immobilienwert: 270.000 €
Freibetrag: 20.000 €Freibetrag: 20.000 €
Zu versteuernder Betrag: 300.000 €Zu versteuernder Betrag: 250.000 €
Steuer (30%): 90.000 €Steuer (30%): 75.000 €
Erbschaftssteuerersparnis: 15.000 €Erbschaftssteuerersparnis: 15.000 €

Durch diese Maßnahmen und die entsprechenden Steuervergünstigungen kann die Erbschaftssteuer auf Immobilien erheblich reduziert werden. Es lohnt sich, diese Möglichkeiten genau zu prüfen und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

Wann wird die Erbschaftssteuer fällig bei Immobilien?

Die Erbschaftssteuer auf Immobilien wird fällig, sobald der Erbfall eintritt und der Erbe die Immobilie übernimmt. Die Steuerpflicht beginnt mit dem Tod des Erblassers. Innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis des Erbfalls muss der Erwerb beim Finanzamt angezeigt werden.

Das Finanzamt setzt die Erbschaftssteuer auf Immobilien durch einen Feststellungsbescheid zum Grundbesitzwert fest. Die Zahlung der Steuer muss in der Regel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids erfolgen. Es gibt jedoch die Möglichkeit, eine Stundung der Steuer zu beantragen.

Wichtige Fristen:

Anzeigefrist beim Finanzamt: 3 Monate nach Kenntnis des Erbfalls

Erstellung des Steuerbescheids: Nach Prüfung durch das Finanzamt

Zahlungsfrist der Steuer: 1 Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids

Die Bewertung der Immobilie erfolgt nach dem Bedarfswertverfahren. Dieses orientiert sich am Verkehrswert der Immobilie. Besondere Regelungen gelten für selbstgenutzte Immobilien und landwirtschaftliche Grundstücke.

Beispielhafter Zeitplan:

                                                                                      
ErbfallAnzeigefristZahlungsfrist
1. Januar1. April1 Monat nach Bescheid
15. Juni15. September1 Monat nach Bescheid

Wie bewertet das Finanzamt geerbtes Haus?

Das Finanzamt bewertet ein geerbtes Haus nach dem sogenannten Bedarfswert. Der Bedarfswert orientiert sich am Verkehrswert der Immobilie. Zur Ermittlung des Verkehrswertes werden verschiedene Bewertungsmethoden angewendet.

Die gängigsten Bewertungsmethoden sind das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Das Vergleichswertverfahren wird bevorzugt, wenn genügend vergleichbare Verkaufsfälle vorliegen. Dabei werden Preise ähnlicher Immobilien herangezogen.

Bewertungsmethoden im Überblick:

Vergleichswertverfahren: Vergleich mit ähnlichen, kürzlich verkauften Immobilien.

Ertragswertverfahren: Berechnung des Wertes basierend auf den zu erwartenden Erträgen, z.B. Mieteinnahmen.

Sachwertverfahren: Ermittlung des Wertes basierend auf den Herstellungskosten und dem Bodenwert.

Das Ertragswertverfahren wird meist bei vermieteten Immobilien angewendet. Hierbei werden die zu erwartenden Mieteinnahmen und die Bewirtschaftungskosten berücksichtigt. Das Sachwertverfahren kommt zum Einsatz, wenn keine vergleichbaren Objekte vorhanden sind.

Beispielrechnung:

Angenommen, das geerbte Haus hat einen Bodenwert von 200.000 Euro und die Herstellungskosten belaufen sich auf 300.000 Euro. Bei einer Altersabschreibung von 20% ergibt sich ein Sachwert von 440.000 Euro.

                                                                                                            
WertkomponenteBetrag
Bodenwert200.000 €
Herstellungskosten300.000 €
Altersabschreibung (20%)-60.000 €
Gesamtwert440.000 €

Wie bewertet das Finanzamt geerbtes Haus?

Das Finanzamt bewertet ein geerbtes Haus anhand des sogenannten Bedarfswerts. Dieser orientiert sich am Verkehrswert, der den aktuellen Marktwert der Immobilie widerspiegelt. Zur Ermittlung des Verkehrswertes nutzt das Finanzamt verschiedene Bewertungsverfahren.

Bewertungsverfahren des Finanzamts:

Vergleichswertverfahren: Hierbei wird der Wert des geerbten Hauses mit ähnlichen, kürzlich verkauften Immobilien verglichen.

Ertragswertverfahren: Diese Methode wird angewendet, wenn das Haus vermietet wird. Der Wert berechnet sich aus den jährlichen Mieteinnahmen und einem festgelegten Multiplikator.

Sachwertverfahren: Dieses Verfahren wird genutzt, wenn keine Vergleichswerte oder Erträge vorliegen. Der Wert wird durch die Kosten für die Wiederherstellung des Gebäudes abzüglich eines Altersabschlags bestimmt.

Wann verjährt die Erbschaftssteuer?

Die Verjährung der Erbschaftssteuer ist ein wichtiger Aspekt im Erbschaftsrecht. Grundsätzlich beträgt die Verjährungsfrist für die Erbschaftssteuer zehn Jahre. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Erbfall eintritt.

Verjährungsfristen im Detail:

Reguläre Verjährungsfrist: 10 Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Erbfall eintritt.

Ausnahmefälle: Wenn der Erbe seine Steuererklärung nicht rechtzeitig abgibt oder das Finanzamt die Erbschaft nicht ermittelt, kann sich die Verjährungsfrist verlängern.

In besonderen Fällen, wie bei Steuerhinterziehung, kann die Verjährungsfrist bis zu 30 Jahre betragen. Dies gilt jedoch nur, wenn das Finanzamt nachweisen kann, dass der Erbe absichtlich falsche Angaben gemacht hat.

Beispiel:

Erfolgt ein Erbfall im Mai 2023, beginnt die Verjährungsfrist am 31. Dezember 2023. Die Erbschaftssteuer verjährt somit am 31. Dezember 2033, sofern keine besonderen Umstände vorliegen.

Wer bekommt den Erbschaftsteuerbescheid?

Der Erbschaftsteuerbescheid wird vom zuständigen Finanzamt an die Erben ausgestellt. Dieser Bescheid enthält die Berechnung der Erbschaftsteuer, die auf das geerbte Vermögen, einschließlich Immobilien, erhoben wird.

Zuständigkeit und Verfahren:

• Das Finanzamt des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen ist für die Ausstellung des Bescheids zuständig.

• Der Erbschaftsteuerbescheid wird an jeden einzelnen Erben gesendet, abhängig von ihrem jeweiligen Erbanteil.

• Die Erben sind verpflichtet, innerhalb von drei Monaten nach dem Todesfall eine Erbschaftsteuererklärung abzugeben.

Wie vererbe ich mein Haus steuerfrei?

Die Vererbung eines Hauses steuerfrei ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Wichtig sind die Freibeträge und Ausnahmen, die das Erbschaftsteuergesetz vorsieht. Ehepartner und Kinder profitieren beim Haus überschreiben besonders.

Freibeträge und Steuerbefreiungen:

• Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro.

• Kinder und Stiefkinder haben einen Freibetrag von 400.000 Euro.

• Zusätzlich gibt es eine Steuerbefreiung für die selbstgenutzte Wohnimmobilie, wenn der Erbe das Haus mindestens zehn Jahre selbst nutzt.

Weitere Möglichkeiten zur Steuervermeidung sind Schenkungen zu Lebzeiten. Hier können die gleichen Freibeträge wie bei Erbschaften alle zehn Jahre erneut genutzt werden.

Beispiel:

Angenommen, ein Haus hat einen Wert von 800.000 Euro. Vererbt der Eigentümer das Haus an seinen Ehepartner, bleiben 500.000 Euro steuerfrei. Die restlichen 300.000 Euro könnten durch eine Schenkung zu Lebzeiten weiter reduziert werden, wenn diese Schenkung mindestens zehn Jahre vor dem Erbfall erfolgt.

Wie viel kostet es, ein Haus zu erben?

Die Kosten für die Erbschaft eines Hauses setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Neben der Erbschaftssteuer spielen auch Notar- und Grundbuchkosten sowie eventuelle Renovierungskosten eine Rolle. Die Höhe der Erbschaftsteuer hängt vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser und dem Wert der Immobilie ab.

Erbschaftssteuer und Freibeträge:

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro Freibetrag

Kinder und Stiefkinder: 400.000 Euro Freibetrag

Enkelkinder: 200.000 Euro Freibetrag

Andere Verwandte und Nichtverwandte: 20.000 Euro Freibetrag

Die Erbschaftssteuer wird auf den Wert der Immobilie abzüglich des Freibetrags berechnet. Die Steuersätze variieren je nach Steuerklasse und Höhe des Erbes.

Beispielrechnung:

Angenommen, ein Kind erbt ein Haus im Wert von 600.000 Euro. Nach Abzug des Freibetrags von 400.000 Euro bleibt ein zu versteuernder Betrag von 200.000 Euro. In Steuerklasse I beträgt der Steuersatz für diesen Betrag 11%, was eine Erbschaftssteuer von 22.000 Euro ergibt.

Zusätzliche Kosten:

Notarkosten: Circa 1,5% des Immobilienwerts

Grundbuchkosten: Circa 0,5% des Immobilienwerts

Renovierungskosten: Variabel, je nach Zustand der Immobilie

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