Restnutzungsdauergutachten für Investoren und Kapitalanlageimmobilien

Steuern sparen durch eine höhere Abschreibung - Seriöse Restnutzungsdauergutachten mit Besichtigung durch einen zertifizierten Sachverständigen.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Vermietete Immobilien, die älter als circa 30 Jahre sind, können mittels Restnutzungsdauergutachten höher abgeschrieben werden
  • Verringerung der steuerlichen Bemessungsgrundlage, jährliche Steuerersparnis möglich
  • Objektspezifisches Gutachten zum Nachweis der kürzeren Restnutzungsdauer
  • Wir arbeiten grundsätzlich mit Besichtigungstermin - das spart Ihre Zeit und vermeidet eine Ablehnung durch das Finanzamt wegen eines fehlenden Ortstermins

Was ist ein Restnutzungsdauergutachten?

Ein Restnutzungsdauergutachten kann den Abschreibungsanteil bei vermieteten Immobilien erhöhen. Durch die Absetzung für Abnutzung (AfA) können Immobilienbesitzer die Investitionskosten über die Nutzungsdauer eines vermieteten Gebäudes oder einer Gewerbeimmobilie hinweg steuerlich absetzen. Ein Gutachten kann eine kürzere Restnutzungsdauer nachweisen und reduziert damit das zu versteuernde Einkommen.

In 3 Schritten zum Restnutzungsdauergutachten

  • Sie übermitteln uns die Daten zu Ihrer/n Immobilie/n, wir geben Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung
  • Sie beauftrage uns - Wir erstellen das Restnutzungsdauergutachten nach einem Ortstermin
  • Sie reichen das Gutachten zusammen mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt ein - Sie sparen steuern!

Ist eine Besichtigung für ein Restnutzungsdauergutachten erforderlich?

Klares Ja! Wir wissen, dass es im Anbieter gibt, die Restnutzungsdauergutachten zur Verkürzung der Abschreibungsdauer anbieten, ohne dass ein Sachverständiger einen Ortstermin wahrnimmt. Tatsächlich erhalten wir immer häufiger Aufträge von Kunden, die zuvor ein "Internetgutachten" bestellt und teuer bezahlt haben, dass im Ergebnis dann aber vom Finanzamt abgelehnt wurde. Die Gründe sind häufig, dass kein Sachverständiger vor Ort war oder die Qualifikation des Gutachtenerstellers nicht ausreicht.

Wir erstatten Gutachten daher grundsätzlich nur nach Ortstermin. Das mag auf den ersten Blick zwar etwas teurer erscheinen, tatsächlich jedoch macht der Sachverständige beim Ortstermin genau die Arbeit, die Sie im Falle eines Internetgutachtens selber machen müssen. Würden Sie Ihre Zeit mit einem Stundenlohn dazurechnen, ist es am Ende nicht teurer.

Was kostet ein Restnutzungsdauergutachten?

Restnutzungsdauergutachten erstellen wir nach unserer Honorarrichtline ab 990,– € inkl. Mehrwertsteuer. Wir ermitteln unsere Honorare abhängig von der Objektart und der Anzahl der zu bewertenden Objekte. Für Kapitalanleger und Investoren mit mehreren Objekten und Portfolios bieten wir gestaffelte Rabatte an.

Schreiben Sie uns, wir erstellen gern ein Pauschalangebot für Sie.

In welchem Einsatzgebiet werden Restnutzungsdauergutachten erstellt?

Grundsätzlich bundesweit. Abhängig von der Anzahl zu erstellender Restnutzungsdauergutachten entscheiden wir, ob sich der Einsatz lohnt. Ab fünf Restnutzungsdauergutachten in einer Region reisen wir gern.

Was ist die AfA bei Immobilien?

Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ermöglicht es, Investitionskosten für Anlagegüter über die Nutzungsdauer hinweg steuerlich abzuschreiben. Dazu gehören auch vermietete Immobilien und Gewerbeobjekte. Das Einkommensteuergesetz und das Bewertungsgesetz (BewG) legen die Abschreibungs- und Gesamtnutzungsdauern für Gebäudearten fest. Selbstbewohnte Gebäude oder Kaufkosten für Grundstücke sind von der AfA aber ausgeschlossen. 

Beeinflusst ein Restnutzungsdauergutachten auch rückwirkend die steuerliche Belastung?

Ja, die Ermittlung einer verkürzten Restnutzungsdauer kann bis zu vier Jahre nach der Steuererklärung rückwirkend geltend gemacht werden. Ermöglicht wird dies durch eine Berichtigung der Einkommensteuererklärung. Dazu fragen Sie bitte Ihren Steuerberater.

Welche Daten und Unterlagen sind für die Berechnung der Restnutzungsdauer notwendig?

Der Sachverständige berechnet die Restnutzungsdauer einer Immobilie anhand des baulichen Zustands unter Berücksichtigung möglicherweiser vorhandener Baumängel sowie durchgeführter Instandshaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen.

Für die Erstellung eines Restnutzungsdauergutachtens benötigen Sachverständige folgende Unterlagen:

- Angaben zum Baujahr
- Informationen zu durchgeführten Modernisierungen
- Grundrisse
- Energieausweis (sofern vorhanden)

Kostenfreie Ersteinschätzung: Steuerersparnis durch Restnutzungsdauergutachten prüfen lassen

Mit einem Restnutzungsdauergutachten von SCHIFFER Immobilienbewertung können Immobilienbesitzer deutlich höhere jährliche Abschreibungen vornehmen. Sparen Sie Steuern, statt an der falschen Ecke: die Gutachten unserer zertifizierten Sachverständigen werden regelmäßig von allen Finanzämtern akzeptiert. Gerne beraten wir Sie im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung.

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Für Fragen zu Ihrem individuellen Beratungs- und Bewertungsauftrag stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Fordern Sie einfach einen unverbindlichen Rückruf an, wir melden uns.

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