Ein Verkehrswertgutachten wird immer dann benötigt, wenn ein objektiver und nach gesetzlichen Vorgaben ermittelter Verkehrswert (im Sinne des § 194 BauGB) einer Immobilie bzw. eines Grundstücks benötigt wird. Typische Fälle sind Ehescheidungen, Zwangsversteigerungen, die Bewertung von vererbten Immobilien und grundsätzlich immer dann, wenn mehrere Parteien uneinig über den Wert sind und eine neutrale Begutachtung des Immobilienwertes erforderlich wird.
Das Verkehrswertgutachten eines zertifizierten Immobiliengutachters wird regelmäßig von Gerichten und Finanzbehörden gefordert und anerkannt und ist nach strengen Richtlinien und Gesetzen zu erstatten. Dabei ist der Zweck eines Immobilienwertgutachtens immer, den Marktwert bzw. Verkehrswert so zu ermitteln, wie er im wahrscheinlichsten Verkaufsfall unter gewöhnlichen Umständen als Kaufpreis erzielbar wäre.
Ein neutrales und objektives Wertgutachten für eine Immobilie ist die entscheidende Grundlage für die Festlegung des Wertes, wenn es um die Aufteilung von Vermögenswerten oder die Bestimmung eines vernünftigen Angebotspreises geht.
Ein Verkehrswertgutachten, dass den strengen Anforderungen stand hält und schlussendlich auch anerkannt wird, ist aufwändig. Die Kosten für ein Verkehrswertgutachten beginnen bei 2.975,– € inkl. Mehrwertsteuer. Das Honorar richtet sich nach unserer (hier einsehbaren) Honorartabelle in Anlehnung an die „Honorarrichtlinie des BVS (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständige e.V.) für Gutachten über den Verkehrswert“.
Wenn Sie uns ein paar Details zu Ihrem Bewertungsauftrag mitteilen, bieten wir Ihnen die Erstellung eines Gutachtens zum Pauschalhonorar an.
Im Internet gibt es viele Anbieter, die mit auffallend günstigen Festpreisen werben. Die Erfahrung zeigt: Wir erhalten hin und wieder Aufträge zur Erstellung eines Verkehrswertgutachten von Personen, die zuvor einen verdächtig günstigen Anbieter ausgewählt haben. Im Ergebnis sind diese Gutachten häufig nicht detailliert genug ausgearbeitet, methodisch nicht korrekt oder sind fehlerbehaftet und werden von Behörden, Gerichten und Finanzämtern abgelehnt.
Im Zuge der Beauftragung wird ein Besichtigungstermin der Immobilie vereinbart, an dem möglichst alle Parteien, die an der Wertfeststellung interessiert sind, teilnehmen. Bei diesem Termin wird der Sachverständige das Objekt eingehend besichtigen und fotografisch dokumentieren.
Im Anschluss an den Ortstermin werden die vorliegenden Unterlagen ausgewertet, Marktdatenrecherche betrieben, Datenbanken abgefragt sowie umfangreiche Behördenauskünfte zu Denkmalschutz, Altlastenverdacht, Baurecht, etc. eingeholt und vorbereitende Berechnungen zur Erstattung des Gutachtens vorgenommen.
Zuguterletzt wird das Verkehrswertgutachten erstellt, gedruckt, gebunden und dem Auftraggeber per E-Mail, auf Wunsch auch per Post, übermittelt.
Nachdem alle erforderlichen Behördenauskünfte vorliegen und nach dem Ortstermin kann ein umfangreiches Verkehrswertgutachten zur Wertermittlung Ihrer Immobilie innerhalb von ein bis zwei Wochen erstellt werden. Meist dauert es rund zwei bis vier Wochen, bis alle notwendigen Auskünfte vorliegen.
Wenn es sehr schnell gehen soll, rufen Sie uns an. Unter Berücksichtigung der Ihnen vielleicht schon vorliegenden Unterlagen können wir prüfen, ob sich die Gutachtenerstellung beschleunigen lässt.
Wir sind qualifizierte und zertifizierte Gutachter. Die von uns erstellten Gutachten werden von Behörden, Gerichten und Finanzämtern anerkannt. Die europaweit anerkannte Personenzertifizierung auf der Grundlage der DIN EN ISO/IEC 17024 ist heute eines der besten Kriterien um die Kompetenz eines Sachverständigen prüfen zu können. Mehr dazu
Für Fragen zu Ihrem individuellen Beratungs- und Bewertungsauftrag stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Fordern Sie einfach einen unverbindlichen Rückruf an, wir melden uns.
E-Mail • Anrufen: 0211 / 879 786 60