Grundsätzlich werden unsere Gutachten von zertifizierten, studierten und qualifizierten Sachverständigen für Immobilienbewertung nach den Grundsätzen der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) erstellt. Sie entsprichen somit den einschlägigen gesetzlichen Anforderungen. Bisher ist kein Fall bekannt, in dem ein von unserem Büro erstelltes Gutachten nicht akzeptiert worden wäre.
Tatsächlich ist zum Beispiel im Bewertungsgesetz ausdrücklich geregelt, dass "als Nachweis [...] regelmäßig ein Gutachten [...] von Personen, die [...] von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder zertifiziert worden sind" dient. Mehr dazu
Wir sind studierte, qualifizierte und zertifizierte Gutachter. Die von uns erstellten Verkehrswertgutachten werden von Behörden, Gerichten und Finanzämtern anerkannt. Die europaweit anerkannte Personenzertifizierung auf der Grundlage der DIN EN ISO/IEC 17024 ist heute eines der besten Kriterien um die Kompetenz eines Sachverständigen prüfen zu können.
Ein Kurzgutachten bzw. Marktwertgutachten ist der schnelle und kostengünstige Weg zur Ermittlung eines realistischen Marktwertes Ihrer Immobilie für verschiedene Anlässe. Es wird in Anlehnung an die selben gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien erstattet, wie ein ausführliches Verkehrswertgutachten.
Allerdings entspricht es in Umfang und Ausführung nicht den Anforderungen an ein Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB, sodass es in der Regel von Dritten (bspw. Behörden und gegnerischen Parteien) nicht anerkannt wird. Nur ein Verkehrswertgutachten vermag den Wert einer Immobilie unter Berücksichtigung aller Besonderheiten und wertbeeinflussenden Merkmale fundiert und rechtssicher zu ermitteln.
Die Erstattung eines Verkehrswertgutachtens zur Bewertung einer Immobilie dauert in der Regel zwei bis sechs Wochen. Dabei ist zu beachten, dass der rechnerische Teil und das Schreiben des Gutachtens erst vollständig ausgeführt werden können, wenn dem Sachverständigen alle notwendigen Unterlagen und Behördenauskünfte vorliegen. Nicht selten ist dafür auch ein Termin beim Bauaktenarchiv der jeweiligen Stadt notwendig, in der die Immobilie liegt. Da die Wartezeit auf Auskünfte und Termine zur Akteneinsicht manchmal ein wenig dauern kann, ist eine genaue Angabe zur Bearbeitungsdauer im Vorfeld schwierig.
Die Ermittlung von Beleihungswerten zum Zwecke der Finanzierung einer Immobilie (also zur Vorlage bei einer Bank) ist ein spezielles Thema, welches im Detail von der Vorgehensweise der Verkehrswertermittlung abweicht. Gern unterstützen wir Sie auch bei diesem Thema - bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Bauschadengutachten sind derzeit keine Spezialisierung des Büros und werden daher auch nicht angeboten.
Für Fragen zu Ihrem individuellen Beratungs- und Bewertungsauftrag stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Fordern Sie einfach einen unverbindlichen Rückruf an, wir melden uns.
E-Mail • Anrufen: 0211 / 879 786 60