Wie Sie die Schenkungssteuer umgehen können: Strategien und Tipps

Das Wichtigste zuerst

  • Freibeträge optimal nutzen: Nutzen Sie die verschiedenen Freibeträge, die alle zehn Jahre erneuert werden können, um die Schenkungssteuer zu minimieren.
  • Kettenschenkungen anwenden: Übertragen Sie Vermögen zunächst an Personen mit höheren Freibeträgen, die es dann weitergeben.
  • Langfristige Planung: Verteilen Sie größere Schenkungen auf mehrere Jahre und vermeiden Sie große Einmal Schenkungen.
  • Immobilien richtig schenken: Beachten Sie die besonderen Regelungen bei der Schenkung von selbstgenutzten Immobilien an Ehepartner oder Kinder.
In diesem Artikel:

Was ist die Schenkungssteuer?

Die Schenkungssteuer ist eine Steuer, die auf Schenkungen von Vermögenswerten erhoben wird. Diese Steuer wird fällig, wenn eine Person einer anderen Person Vermögenswerte überträgt, ohne dass dafür eine Gegenleistung erbracht wird. Die Schenkungssteuer ist in Deutschland im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt. Sie soll verhindern, dass Vermögen steuerfrei von einer Generation zur nächsten übertragen wird und somit die Erbschaftsteuer umgangen wird.

Warum ist die Schenkungssteuer wichtig?

Die Schenkungssteuer hat mehrere Funktionen. Zum einen soll sie sicherstellen, dass Vermögenstransfers transparent und nachvollziehbar sind. Zum anderen trägt sie zur Umverteilung von Vermögen bei und verhindert, dass große Vermögenswerte unbesteuert weitergegeben werden können. Darüber hinaus dient die Schenkungssteuer als Instrument der Finanzverwaltung, um Steuereinnahmen zu generieren und Steuerhinterziehung zu verhindern.

Freibeträge bei der Schenkungssteuer

In Deutschland gibt es verschiedene Freibeträge, die je nach Verwandtschaftsgrad zwischen dem Schenker und dem Beschenkten variieren. Diese Freibeträge können alle zehn Jahre erneut in Anspruch genommen werden:

  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
  • Kinder und Stiefkinder: 400.000 Euro
  • Enkelkinder: 200.000 Euro
  • Eltern und Großeltern: 100.000 Euro
  • Andere Personen (z.B. Geschwister, Nichten, Neffen, Freunde): 20.000 Euro

Wie werden die Freibeträge genutzt?

Um die Freibeträge optimal zu nutzen, ist es ratsam, größere Schenkungen über mehrere Jahre zu verteilen. Beispielsweise können Eltern ihren Kindern alle zehn Jahre bis zu 400.000 Euro steuerfrei schenken. Durch diese Planung kann eine erhebliche Steuerlast vermieden werden.

4 Möglichkeiten, die Schenkungssteuer zu umgehen

Es gibt mehrere legale Methoden, um die Schenkungssteuer zu minimieren oder vollständig zu vermeiden. Hier sind vier bewährte Strategien:

Kettenschenkung

Eine Kettenschenkung erfolgt, wenn der Schenker das Vermögen zunächst an eine Person schenkt, die es dann an den eigentlichen Empfänger weitergibt. Dies nutzt die unterschiedlichen Freibeträge der beteiligten Personen aus. Wichtig ist, dass keine vertragliche Verpflichtung zur Weiterschenkung besteht, da dies sonst als einheitliche Schenkung angesehen wird und steuerlich nicht anerkannt wird.

Beispiel Kettenschenkung

Herr Müller möchte seiner Enkelin 800.000 Euro schenken. Der Freibetrag für Enkelkinder beträgt 200.000 Euro, was bedeutet, dass sie auf 600.000 Euro Schenkungssteuer zahlen müssen. 

Stattdessen schenkte Herr Müller zunächst 500.000 Euro an seine Tochter (Freibetrag 400.000 Euro) und 300.000 Euro an seine Frau (Freibetrag 500.000 Euro). Die Tochter schenkt dann 300.000 Euro an ihre Tochter (Herr Müllers Enkelin) weiter, was innerhalb ihres Freibetrags von 400.000 Euro liegt. Auf diese Weise wird die gesamte Summe steuerfrei übertragen.

Schenkung in Raten mittels Freibeträgen

Durch die Aufteilung großer Schenkungen in kleinere Raten, die unter den Freibeträgen liegen, kann die Schenkungssteuer vermieden werden. Diese Methode erfordert eine langfristige Planung und regelmäßige Schenkungen innerhalb der zulässigen Freibeträge alle zehn Jahre.

Beispiel Schenkung in Raten mittels Freibeträgen

Frau Schmidt möchte ihrem Sohn insgesamt 600.000 Euro schenken. Statt ihm den gesamten Betrag auf einmal zu geben, was zu einer Steuerpflicht führen würde, schenkt sie ihm alle zehn Jahre 400.000 Euro (Freibetrag für Kinder). 

Nach zehn Jahren schenkt sie ihm die restlichen 200.000 Euro. So kann sie den gesamten Betrag steuerfrei übertragen.

Eheschließung

Die Heirat kann ebenfalls eine Möglichkeit zur Steuervermeidung sein, da Ehepartner einen höheren Freibetrag (500.000 Euro) haben als unverheiratete Paare. Nach der Eheschließung kann das Vermögen steuerfrei übertragen werden, sofern der Freibetrag nicht überschritten wird.

Beispiel Eheschließung

Herr Weber und seine langjährige Partnerin möchten gemeinsam eine Immobilie im Wert von 600.000 Euro erwerben. Wenn Herr Weber seiner Partnerin vor der Heirat den halben Wert der Immobilie (300.000 Euro) schenkt, fällt Schenkungssteuer an, da der Freibetrag für nicht verwandte Personen nur 20.000 Euro beträgt. 

Nach der Eheschließung kann Herr Weber seiner Ehefrau jedoch bis zu 500.000 Euro steuerfrei schenken, sodass keine Schenkungssteuer auf den geschenkten Betrag anfällt.

Steuer umgehen durch Vermietung oder Selbstnutzung der Immobilie

Wenn eine Immobilie an Ehepartner oder Kinder verschenkt wird und diese die Immobilie selbst nutzen, fällt unter bestimmten Bedingungen keine Schenkungssteuer an. Die Immobilie muss dabei mindestens zehn Jahre lang selbst genutzt werden. Für Kinder gilt zusätzlich eine Begrenzung der Wohnfläche auf maximal 200 Quadratmeter.

Beispiel Vermietung oder Selbstnutzung der Immobilie

Herr und Frau Meier schenken ihrem Sohn eine Eigentumswohnung im Wert von 300.000 Euro. Da der Freibetrag für Kinder bei 400.000 Euro liegt, fällt zunächst keine Schenkungssteuer an. Der Sohn muss die Wohnung jedoch selbst nutzen und darf die Wohnfläche von 200 Quadratmetern nicht überschreiten, um die Steuerfreiheit zu behalten. Wenn der Sohn die Wohnung mindestens zehn Jahre lang selbst bewohnt, bleibt die Schenkung steuerfrei.

Besonderheiten bei Immobilienschenkungen

Die Schenkungssteuer auf Immobilien stellt eine besondere Herausforderung dar, da Immobilien oft einen hohen Wert haben. Die Steuer wird basierend auf dem Verkehrswert der Immobilie berechnet. Der Verkehrswert ist der Preis, den die Immobilie bei einem Verkauf unter normalen Marktbedingungen erzielen würde. Je nach Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenkten gelten unterschiedliche Freibeträge und Steuersätze. So können Kinder und Ehegatten von höheren Freibeträgen profitieren als entferntere Verwandte oder Nichtverwandte​​.

Nutzung der Immobilie durch den Beschenkten

Wenn der Beschenkte die Immobilie selbst nutzt, gibt es besondere Regelungen, die die Schenkungssteuer reduzieren oder ganz eliminieren können. Für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner fällt keine Schenkungssteuer an, wenn sie die Immobilie mindestens zehn Jahre lang selbst bewohnen. Bei Kindern gilt diese Regelung ebenfalls, allerdings darf die Wohnfläche nicht mehr als 200 Quadratmeter betragen. Wird diese Grenze überschritten, wird für den übersteigenden Teil der Wohnfläche Schenkungssteuer fällig.

So können Sie die Schenkungssteuer auf Immobilien umgehen

Um die Schenkungssteuer bei Immobilien zu umgehen, sollten die folgenden Strategien in Betracht gezogen werden:

  1. Nutzung von Freibeträgen: Teilen Sie die Schenkung in mehrere Teile, um die Freibeträge optimal auszunutzen. So können Eltern ihren Kindern alle zehn Jahre bis zu 400.000 Euro steuerfrei schenken, was auch für Immobilienwerte gilt.
  2. Kettenschenkungen: Übertragen Sie die Immobilie zunächst an eine Person mit einem hohen Freibetrag, die diese dann an den eigentlichen Empfänger weiterschenkt. Dies kann steuerlich vorteilhafter sein, muss jedoch korrekt durchgeführt werden, um rechtlich anerkannt zu werden​​.
  3. Schenkungen zu Lebzeiten: Übertragen Sie Immobilien schrittweise über mehrere Jahre hinweg. Dies kann helfen, die Freibeträge voll auszuschöpfen und somit die Steuerlast zu minimieren.
  4. Selbstnutzung durch den Beschenkten: Fördern Sie die Nutzung der Immobilie durch den Beschenkten. Dies kann insbesondere bei Ehepartnern und Kindern zu erheblichen Steuervorteilen führen, wenn die genannten Bedingungen erfüllt werden​​.

Diese Methoden erfordern eine sorgfältige Planung und möglicherweise die Beratung durch einen Steuerexperten, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen und steuerlichen Anforderungen erfüllt sind und die Schenkungssteuer effektiv umgangen wird​.

Schenkungssteuer bei Schenkungen ins Ausland

Die Schenkungssteuer in Deutschland gilt nicht nur für Schenkungen innerhalb des Landes, sondern kann auch bei Schenkungen ins Ausland relevant sein. Hier sind einige wichtige Punkte, die beachtet werden müssen:

  1. Wohnsitz des Schenkers:some text
    • Wenn der Schenker seinen Wohnsitz in Deutschland hat, unterliegt die Schenkung der deutschen Schenkungssteuer, unabhängig davon, wo der Beschenkte lebt.
    • In Deutschland lebende Schenker sind weltweit schenkungssteuerpflichtig, das heißt, sie müssen auch für Schenkungen ins Ausland Steuer zahlen.
  2. Wohnsitz des Beschenkten:some text
    • Wenn der Beschenkte im Ausland lebt, kann dies steuerliche Auswirkungen sowohl in Deutschland als auch im Empfängerland haben.
    • Der Beschenkte könnte im Empfängerland ebenfalls steuerpflichtig sein, abhängig von den dortigen Steuergesetzen.
  3. Doppelbesteuerungsabkommen:some text
    • Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, gibt es zwischen einigen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Diese Abkommen regeln, wie die Schenkungssteuer zwischen den beteiligten Ländern aufgeteilt wird.
    • Deutschland hat jedoch nur mit wenigen Ländern spezifische Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei Schenkungen und Erbschaften.
  4. Höhe der Schenkungssteuer:some text
    • Die Höhe der Schenkungssteuer richtet sich nach dem Wert der Schenkung und dem Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem.
    • Bei einem Betrag von 500.000 Euro an eine Person außerhalb der direkten Verwandtschaft wird der Freibetrag von 20.000 Euro überschritten, und der übersteigende Betrag wird nach der entsprechenden Steuerklasse besteuert.

Häufige Fehler zu Schenkungssteuer und wie man sie vermeidet

Fehlende Meldung an das Finanzamt

Ein häufiger Fehler bei Schenkungen ist die unterlassene Meldung an das Finanzamt. Gemäß § 30 ErbStG sind sowohl der Schenker als auch der Beschenkte verpflichtet, jede Schenkung innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt anzuzeigen. Diese Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem die Schenkung tatsächlich erfolgt. Versäumt man diese Meldung, drohen hohe Strafen und Nachzahlungen, die vermeidbar sind.

Um diese Fehlerquelle zu vermeiden, sollten Schenker und Beschenkte unmittelbar nach der Schenkung das zuständige Finanzamt informieren. Hierbei ist es ratsam, alle relevanten Dokumente, wie Schenkungsverträge und Nachweise über den Vermögenswert, bereitzuhalten. Eine frühzeitige und vollständige Meldung stellt sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind und unnötige Kosten vermieden werden.

Vertragsklauseln und deren Tücken

Ein weiterer häufiger Fehler liegt in der ungenauen oder missverständlichen Formulierung von Schenkungsverträgen. Verträge, die nicht klar und präzise formuliert sind, können zu Missverständnissen führen und steuerliche Nachteile nach sich ziehen. Beispielsweise kann eine Klausel, die den Beschenkten zur Weiterschenkung verpflichtet, dazu führen, dass das Finanzamt die Schenkung nicht anerkennt und die Steuervergünstigungen entfällt.

Um diesen Fehler zu vermeiden, ist es wichtig, Schenkungsverträge sorgfältig zu prüfen und, wenn nötig, rechtlichen Rat einzuholen. Verträge sollten klar definierte Bedingungen enthalten und keine missverständlichen Formulierungen aufweisen. Zudem sollten alle beteiligten Parteien über die steuerlichen Implikationen informiert sein und sicherstellen, dass die Vereinbarungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

FAQs zur Schenkungssteuer

Kann man die Schenkungssteuer legal umgehen?

Ja, es gibt mehrere legale Möglichkeiten, die Schenkungssteuer zu umgehen. Zu den gängigsten Methoden gehören das Ausnutzen der Freibeträge, Kettenschenkungen und Schenkungen in Raten. Auch Eheschließungen können steuerliche Vorteile bieten, da Ehepartner einen höheren Freibetrag haben. Es ist wichtig, diese Strategien sorgfältig zu planen und alle gesetzlichen Vorgaben zu beachten, um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden​.

Wie erfährt das Finanzamt von einer Schenkung?

Das Finanzamt erfährt von einer Schenkung in der Regel durch die gesetzlich vorgeschriebene Meldung. Sowohl der Schenker als auch der Beschenkte sind verpflichtet, die Schenkung innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt zu melden. Darüber hinaus können Notare und Banken das Finanzamt über größere Transaktionen informieren. Diese Meldepflichten stellen sicher, dass Schenkungen transparent und nachvollziehbar bleiben​.

Kann ich die Schenkungssteuer bei einer Schenkung an Geschwister umgehen?

Die Schenkungssteuer bei Schenkungen an Geschwister kann nur in begrenztem Umfang vermieden werden, da der Freibetrag für Geschwister nur 20.000 Euro beträgt. Um die Steuerlast zu reduzieren, können Kettenschenkungen in Betracht gezogen werden, wobei das Vermögen zunächst an eine Person mit einem höheren Freibetrag geschenkt wird und diese es dann an das Geschwister weitergibt. Eine genaue Planung und Einhaltung der rechtlichen Vorgaben sind hierbei entscheidend​.

Was ist besser: Schenkung oder Überschreibung, um die Schenkungssteuer zu umgehen?

Ob eine Schenkung oder eine Überschreibung besser ist, hängt von den individuellen Umständen ab. Eine Schenkung kann steuerlich vorteilhaft sein, wenn die Freibeträge optimal genutzt werden. Eine Überschreibung, insbesondere von Immobilien, kann ebenfalls sinnvoll sein, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, wie die Selbstnutzung der Immobilie durch den Beschenkten. Beide Methoden haben Vor- und Nachteile, die individuell abgewogen werden sollten​​.

Kann ich eine Immobilie mit Schulden verschenken und so die Schenkungssteuer umgehen?

Ja, die Schenkung einer belasteten Immobilie kann die Schenkungssteuer reduzieren, da nur der Nettowert der Immobilie, also der Wert abzüglich der Schulden, versteuert wird. Dies kann besonders vorteilhaft sein, wenn die Schulden einen erheblichen Teil des Immobilienwerts ausmachen. Es ist jedoch wichtig, alle rechtlichen und steuerlichen Aspekte sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls einen Steuerberater hinzuzuziehen​​.

Fazit

Die Schenkungssteuer lässt sich durch verschiedene legale Strategien erheblich reduzieren oder sogar komplett vermeiden. Zu den wichtigsten Methoden gehören die Nutzung von Freibeträgen, Kettenschenkungen und die Schenkung in Raten. Auch Eheschließungen und spezielle Regelungen bei der Schenkung von Immobilien spielen eine wichtige Rolle. Eine sorgfältige Planung ist essentiell, um die Schenkungssteuer optimal zu umgehen und hohe Steuerbelastungen zu vermeiden.

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