Mit einer fundierten Marktwertermittlung können Sie den Wert Ihrer Immobilie verlässlich einschätzen - Ideal für Vermögensübersicht und An- und Verkauf.
Ein offizielles und fundiertes Verkehrswertgutachten i.S.d. § 194 BauGB hilft Ihnen bei Erbe, Scheidung, Schenkung und anderen steuerlichen Themen.
Weitere InformationenMit einem Restnutzungsdauergutachten für Ihre Kapitalanlageimmobilie sparen Sie Steuern über eine höhere Abschreibung.
Kostenfreie Beratung“Wir begutachten den Wert Ihrer Immobilie präzise nach geltenden Gesetzen und Verordnungen. Ein Verkehrswertgutachten, das von mir und unseren qualifizierten und zertifizierten Sachverständigen für Immobilienbewertung erstellt wird, ist gerichtsfest und hält unabhängigen Überprüfungen stand. Unsere Immobilienwertgutachten sind unabhängig und neutral. Eine erstklassige Ausbildung sowie ständige Fort- und Weiterbildungen garantieren einen hohen Qualitätsstandard.”
Unser großes Plus: Detailtiefe, wie Sie im Markt nicht selbstverständlich ist.
Für Fragen zu Ihrem individuellen Beratungs- und Bewertungsauftrag stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Fordern Sie einfach einen unverbindlichen Rückruf an, wir melden uns.
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Eine Kurzbewertung kann in der Regel innerhalb weniger Tage nach dem Ortstermin bereitgestellt werden. Bei dringendem Bedarf sind in vielen Fällen auch beschleunigte Ausnahmen möglich.
Für umfangreiche Verkehrswertgutachten beträgt die Bearbeitungszeit meist ein bis zwei Wochen, nachdem alle erforderlichen Behördenauskünfte vorliegen und der Ortstermin erfolgt ist. Da es in der Regel zwei bis vier Wochen dauert, bis alle notwendigen Auskünfte von den Behörden eingeholt sind, hängt die Gesamtzeit des Gutachtens maßgeblich von der Bearbeitungsdauer dieser Auskünfte ab.
Für die Bewertung einer Immobilie werden neben dem Baujahr und Angaben zu möglichen Schäden und Mangeln auch gebäudespezifische Dokumente benötigt. Für eine effiziente Wertermittlung werden meist folgende Unterlagen benötigt:
Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Typen von Immobiliengutachten: das Kurzgutachten und das Verkehrswertgutachten.
Das Verkehrswertgutachten, das nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB) erstellt wird bietet höchste Akzeptanz. Es wird von zertifizierten Sachverständigen nach DIN/ISO 17024 erstellt. Diese Zertifizierung ist einer öffentlichen Bestellung und Vereidigung gleichgestellt und gewährleistet die Anerkennung vor allen deutschen Gerichten, Behörden und Ämtern (z. B. Finanzamt).
Ein Verkehrswertgutachten ist insbesondere erforderlich bei:
Ein Kurzgutachten hingegen bietet eine kompakte und kostengünstigere Bewertung und eignet sich ideal für Kauf- oder Verkaufsentscheidungen.