Eine Zertifizierung kann auch in die Irre führen
Nicht jede Zertifizierung eines Sachverständigen für Immobilienbewertung wird vom Finanzamt anerkannt. Und so kommt es, dass wir häufig Aufträge von Kunden erhalten, die zuvor bereits einen anderen zertifizierten Sachverständigen beauftragt hatten, dessen Gutachten aber vom Finanzamt nicht anerkannt wurde. Dann ist der Ärger groß: Denn neben dem Verlust an Zeit haben die Kunden in der Regel auch bereits viel Geld für das nutzlose Verkehrswertgutachten ausgegeben.
Zertifikat vs. Zertifizierung
Sie wollen Immobiliengutachter werden? Das ist vermeintlich einfach: Diverse Anbieter werben mit Seminaren, die Sie in rund fünf Tagen zum zertifizierten Sachverständigen für Immobilienbewertung (oder ähnlich) machen. Das klingt dann sehr professionell und Sie können als Immobiliengutachter arbeiten. Sie erhalten sogar ein Zertifikat, dass Sie an die Wand hängen können. Nur stellt sich die offensichtliche Frage, ob man tatsächlich in nur einer Woche zu einem erfahrenen Sachverständigen ausgebildet werden kann, der seriös in der Lage ist, Immobilien zu bewerten und damit weitreichende Vermögensentscheidungen zu treffen. Man darf Zweifel haben. Sie gehen ja auch nicht zu einem Arzt oder Steuerberater, der seine Qualifikation in einem Fünftagesseminar erlangt hat - oder?
Deshalb gibt es seriöse Immobiliensachverständige und Immobiliengutachter, die ein jahreslanges Studium absolvieren, viele Jahre Berufserfahrung haben und sich dann umfangreichen Prüfungen zur Zertifizierung unterziehen. Eine Zertifizierung, die schlussendlich auch anerkannt ist, setzt voraus, dass mehrere Jahre Berufserfahrung nachgewiesen werden. Darüber hinaus werden die Sachverständigen und Immobiliengutachter umfangreich geprüft und zur Qualitätseinhaltung verpflichtet. Erst nach diesem aufwendigen Zertifizierungsverfahren werden die Sachverständigen und Immobiliengutachter schließlich zertifiziert.
Wie kann es sein, dass eine Zertifizierung vom Finanzamt nicht anerkannt wird?
Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Bewertungsgesetz, genauer im § 198 BewG. Dort wird festgelegt, dass der Nachweis eines niedrigeren gemeinem Wertes einer Immobilie von einem durch eine nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Stelle zertifizierten Sachverständigen oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken zulässig ist. Im genauen Wortlaut heißt es dort:
Bewertungsgesetz (BewG) - § 198 Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts: (2) Als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts kann regelmäßig ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses im Sinne der §§ 192 ff. des Baugesetzbuchs oder von Personen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder zertifiziert worden sind, dienen.
Das klingt ganz schön sperrig und wenn einer behauptet, er sei zertifiziert, dann reicht das doch. Oder? Nein. Eben nicht. Man muss schon genauer hinschauen.
Welche Zertifizierungen gibt es?
Wenn Sie sich über zertifizierte Sachverständige Informieren wollen, dann finden Sie im Internet eine ganze Menge Kolleginnen und Kollegen, die eine Zertifizierung vorweisen können und damit werben. So gibt es von der Dekra zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung, Zertifizierungen von European Certification CYF, Sachverständige für Immobilienwertermittlung, die vom TÜV zertifziert werden und so weiter und so fort. Viele schreiben etwas von DIN EN ISO/IEC 17024 und klingen damit sehr professionell. Wenn man aber genauer hinschaut und den Wortlaut des Bewertungsgesetzes versteht, stellt man fest: Diese Zertifizierungen reichen oftmals nicht aus.
Worauf muss ich bei Auswahl eines zertifizierten Sachverständigen achten?
Damit ein Verkehrswertgutachten im Sinne des § 198 BewG, das von einem zertifizierten Sachverständigen für Immobilienbewertung erstellt wurde, auch von Finanzämtern anerkannt wurde, muss der Sachverständige von einer akkreditierten Stelle zertifiziert sein. Was kompliziert klingt, ist relativ einfach zu prüfen.
1. Fragen Sie den Sachverständigen nach seiner Zertifizierungsstelle und suchen Sie deren Webseite. Dort wird es ein Zertifizierungsverzeichnis geben, in dem der Sachverständige verzeichnet sein muss. Wenn er dort nicht auftaucht: Finger weg. Das Verkehrswertgutachten könnte sich für Sie als wertlos erweisen.
2. Prüfen Sie, ob die Zertifizierungsstelle, die die Zertifizierung für den Sachverständigen ausgestellt hat, auch wirklich akkreditiert ist. Dafür gehen Sie auf die Webseite der deutschen Akkreditierungsstelle und suchen nach der Zertifizierungsstelle. Wenn diese dort nicht verzeichnet ist: Finger weg. Das Verkehrswertgutachten könnte sich für Sie als wertlos erweisen.
3. Wenn Sie den Sachverständigen bei seiner Zertifizierungsstelle gefunden haben und diese Zertifizierungsstelle auch akkreditiert und bei der DakkS gelistet ist, dann prüfen Sie die Akkredtierungsurkunde, die Sie dort als PDF einsehen können. Ist die exakte Zertifizierungsbezeichnung des Sachverständigen in der Urkunde genannt? Falls nicht: Finger weg. Das Verkehrswertgutachten könnte sich für Sie als wertlos erweisen.
Unsere Zertifizierungen sind akkreditiert und anerkannt
Zugegeben: Es ist kompliziert und wir wissen auch, dass es nicht trivial ist, den Zertifizierungsdschungel zu verstehen. Dennoch plädieren wir im Sinne unserer gesamten Branche und insbesondere unserer seriösen und gut ausgebildeten Kolleginnen und Kollegen dafür, dass Sie genau hinschauen. Was uns betrifft, so können wir Sie beruhigen: Unsere Zertifizierungen sind von den Finanzämtern anerkannt und von akkreditierten Stellen ausgestellt. Daher können wir Ihnen auch garantieren, dass unsere Zertifizierung nie ein Grund für eine Ablehung unserer Gutachten sein wird.