Das Hausgeld bei Eigentumswohnungen ist ein wesentlicher Bestandteil des Wohnungs- und Immobilieneigentums, das sowohl für Eigentümer als auch für Mieter von großer Bedeutung ist. Es umfasst eine Vielzahl von Kostenpunkten, von der Instandhaltungsrücklage bis hin zu Verwaltungskosten.
Im Kontext des Wohnungseigentumsgesetzes stellt das Hausgeld nicht nur eine finanzielle Verpflichtung dar, sondern auch ein Instrument zur Sicherung und Werterhaltung der Immobilie. Bei der Abrechnung und Berechnung des Hausgeldes spielen verschiedene Aspekte eine Rolle, die es sowohl für Eigentümer als auch für Mieter zu verstehen gilt. Insbesondere die Frage, inwieweit Hausgeld auf Mieter umgelegt werden kann, ist von praktischer Relevanz.
In diesem Artikel beleuchten wir daher umfassend die Bedeutung, die Berechnung und die rechtlichen Aspekte des Hausgelds, um ein klares Verständnis für diese wichtige Komponente im Bereich des Wohnungs- und Immobilieneigentums zu schaffen.
Was ist das Hausgeld?
Im Rahmen der Verwaltung und des Besitzes von Eigentumswohnungen stößt man häufig auf den Begriff "Hausgeld". Dieser zentrale Aspekt des Wohnungs- und Immobilieneigentums ist oft Gegenstand von Verwirrung und Missverständnissen. Daher ist es entscheidend, ein klares Verständnis von Hausgeld, seiner Definition und Abgrenzung zu anderen ähnlichen Kosten wie Nebenkosten und Wohngeld zu entwickeln.
Hausgeld im Detail: Definition und Bedeutung
Hausgeld ist ein Begriff, der im Kontext von Wohnungseigentum verwendet wird und die monatlichen Zahlungen der Eigentümer an die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) bezeichnet. Diese Zahlungen dienen zur Deckung der laufenden Betriebskosten, der Instandhaltung und der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Das Hausgeld beinhaltet typischerweise Kosten wie Gartenpflege, Treppenhausreinigung, Hausmeisterdienste, aber auch Beiträge zur Instandhaltungsrücklage, die für größere Reparaturen und Wartungsarbeiten vorgesehen ist.
Vergleich von Hausgeld und Wohngeld
Hausgeld und Wohngeld sind zwei gänzlich unterschiedliche Konzepte. Während das Hausgeld, wie bereits erwähnt, die Kosten im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung und Instandhaltung von Eigentumswohnungen umfasst, bezeichnet Wohngeld eine staatliche Unterstützungsleistung. Wohngeld wird an einkommensschwache Personen gezahlt, um ihnen die Mietkosten oder, im Falle von Eigentum, die Belastungen aus Zins und Tilgung für Wohnraum zu erleichtern. Es ist also ein sozialer Zuschuss, der nichts mit den tatsächlichen Kosten der Instandhaltung oder Verwaltung einer Immobilie zu tun hat.
Ist Hausgeld das gleiche wie Nebenkosten?
Hausgeld und Nebenkosten werden oft verwechselt, sind aber nicht identisch. Während Nebenkosten die Kosten sind, die dem Mieter einer Wohnung für die Nutzung von Gemeinschaftsdiensten wie Wasser, Heizung oder Hausreinigung in Rechnung gestellt werden, bezieht sich das Hausgeld speziell auf Eigentumswohnungen. Es umfasst die Kosten, die für die Instandhaltung und Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums anfallen und wird von den Wohnungseigentümern getragen. Ein Teil des Hausgeldes kann auf Mieter umgelegt werden, wenn der Eigentümer seine Wohnung vermietet.
Bei der Betrachtung des Hausgeldes ist es wichtig zu verstehen, dass es sich um eine Sammlung verschiedener Posten handelt, die zur effektiven Verwaltung und Instandhaltung von Wohnungseigentum beitragen. Diese Bestandteile sind sowohl für Eigentümer als auch für Mieter von Bedeutung, da sie die finanzielle Verantwortung und das Engagement für das Gemeinschaftseigentum widerspiegeln.
Beim Kauf einer Eigentumswohnung ist es wesentlich, neben dem Kaufpreis auch das Hausgeld in Betracht zu ziehen, insbesondere im Hinblick auf die Baufinanzierung. Untersuchungen deuten darauf hin, dass das Hausgeld durchschnittlich um 20 bis 30 Prozent höher liegt als die Nebenkosten, die an Mieter weiterberechnet werden. Dieser Aspekt ist entscheidend für die Gesamtkalkulation der Kosten, die mit dem Eigentum einer Wohnung verbunden sind.
Bestandteile und Festlegung des Hausgeldes
Bei der Betrachtung des Hausgeldes ist es wichtig zu verstehen, dass es sich um eine Sammlung verschiedener Posten handelt, die zur effektiven Verwaltung und Instandhaltung von Wohnungseigentum beitragen. Diese Bestandteile sind sowohl für Eigentümer als auch für Mieter von Bedeutung, da sie die finanzielle Verantwortung und das Engagement für das Gemeinschaftseigentum widerspiegeln.
Was ist im Hausgeld alles enthalten?
Das Hausgeld setzt sich aus verschiedenen Kostenpunkten zusammen, die für die Bewirtschaftung und den Erhalt der Immobilie notwendig sind. Diese umfassen:
Verwaltungskosten: Dazu zählen Aufwendungen für die Hausverwaltung
- Honorare für die Hausverwaltung.
- Kosten für die Buchführung und Kontoführung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG).
- Aufwendungen für die Organisation und Durchführung von Eigentümerversammlungen.
Instandhaltungsrücklagen: Ansammlung von finanziellen Mitteln
- Ansparungen für größere zukünftige Reparaturen am Gebäude, wie Dachsanierung oder Fassadenrenovierung.
- Rücklagen für die Erneuerung von Gemeinschaftsanlagen wie Heizsysteme oder Aufzüge.
Betriebskosten: Laufende Kosten für Dienste und Einrichtungen
- Reinigung und Pflege von Gemeinschaftsflächen wie Treppenhäuser, Flure und Gartenanlagen.
- Kosten für den Winterdienst und die Straßenreinigung.
- Aufwendungen für die Müllentsorgung und Abfallbeseitigung.
Versicherungen: Notwendige Versicherungen des Gebäudes
- Beiträge zur Wohngebäudeversicherung, die Schäden am Gebäude abdeckt.
- Haftpflichtversicherung für das Gebäude und eventuell eine Rechtsschutzversicherung für die WEG.
Rücklagen für Notfälle:
- Bildung eines Budgets für unerwartete Reparaturen oder Notfälle, wie Rohrbrüche oder Sturmschäden.
Stromkosten Hausgeld (für Gemeinschaftsbereiche):
- Beleuchtung in Gemeinschaftsbereichen wie Treppenhaus und Außenbereichen.
- Betrieb von gemeinschaftlichen Anlagen wie Aufzügen oder elektrischen Toren.
Wasserkosten Hausgeld (für Gemeinschaftsbereiche):
- Wasserverbrauch für die Gartenbewässerung und Reinigung der Gemeinschaftsflächen.
- Allgemeine Wasserversorgungskosten, die nicht individuellen Wohnungen zugeordnet werden können.
Strom- und Wasserkosten sind häufig Teil des Hausgeldes, allerdings mit einigen wichtigen Unterscheidungen.
Die Kosten für den gemeinschaftlich genutzten Strom sind im Hausgeld enthalten. Der individuelle Stromverbrauch der einzelnen Wohnungen ist jedoch separat zu zahlen. Ähnlich wie beim Strom, beziehen sich die im Hausgeld enthaltenen Wasserkosten auf das Gemeinschaftseigentum.´Der individuelle Wasserverbrauch der Wohnungen wird separat abgerechnet.
Umlagefähige und nicht-umlagefähige Kosten im Hausgeld - Unterschiede
In der Verwaltung von Wohnungseigentum ist die korrekte Zuordnung von Kosten, insbesondere die Unterscheidung zwischen umlagefähigen und nicht-umlagefähigen Kosten, von entscheidender Bedeutung. Diese Unterscheidung beeinflusst, welche Kosten auf Mieter umgelegt werden können und welche vom Eigentümer selbst zu tragen sind.
Umlagefähige Kosten sind jene Ausgaben im Rahmen des Hausgeldes, die nach dem Mietrecht auf die Mieter einer Eigentumswohnung übertragen werden dürfen. Diese umfassen in der Regel laufende Betriebskosten, die für die allgemeine Nutzung und Instandhaltung der Immobilie anfallen. Beispiele für umlagefähige Kosten sind:
- Nebenkosten: Hierzu zählen Aufwendungen wie Wasserverbrauch, Abwasser, Müllentsorgung und Straßenreinigung.
- Heiz- und Warmwasserkosten: Kosten für die zentrale Heizungsanlage und Warmwasserversorgung.
- Gemeinschaftsstrom: Stromkosten für die Beleuchtung von Fluren, Treppenhäusern und Außenanlagen.
- Hausmeisterservice: Kosten für die Tätigkeiten des Hausmeisters, die nicht in den Bereich der Verwaltung oder Instandhaltung fallen.
- Gartenpflege und Winterdienst: Kosten für die Pflege von Grünanlagen und Schneeräumung.
Nicht-umlagefähige Kosten sind jene Ausgaben, die direkt mit dem Eigentum und der Verwaltung der Wohnanlage verbunden sind und nicht auf Mieter umgelegt werden dürfen. Dazu zählen:
- Instandhaltungsrücklagen: Rückstellungen für größere Reparaturen oder Sanierungen.
- Verwaltungskosten: Gebühren für die Leistungen der Hausverwaltung, einschließlich Verwaltungsaufwendungen und Kosten für die Organisation von Eigentümerversammlungen.
- Eigenkapitalzinsen: Zinsen für Darlehen, die für größere Reparaturen oder Sanierungen aufgenommen wurden.
Was ist nicht im Hausgeld?
Neben der Unterscheidung zwischen umlagefähigen und nicht-umlagefähigen Kosten gibt es auch Ausgaben, die grundsätzlich nicht im Hausgeld enthalten sind. Diese umfassen:
- Individuelle Verbrauchskosten: Kosten für Strom, Gas, Wasser, sowie Telefon-, Internet- und Fernsehanschluss, die individuell durch den Mieter oder Eigentümer verursacht werden.
- Private Versicherungen: Versicherungen des Mieters oder Eigentümers wie Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung.
- Persönliche Darlehenszinsen: Zinsen für persönliche Kredite oder Hypotheken, die nicht mit dem Gemeinschaftseigentum verbunden sind.
Berechnung und Kosten des Hausgeldes: Ein umfassender Überblick
Das Hausgeld spielt eine zentrale Rolle in der Finanzierung und Verwaltung von Wohnungseigentum. Es umfasst verschiedene Kosten und wird auf Basis mehrerer Faktoren berechnet. In diesem Abschnitt des Artikels beleuchten wir die verschiedenen Aspekte der Berechnung und der Kosten des Hausgeldes.
Hausgeld: Kosten der Bestandteile
In der Diskussion um das Hausgeld ist es besonders aufschlussreich, sich mit den verschiedenen Kostenbestandteilen und ihren spezifischen Werten zu befassen. Diese Kosten variieren abhängig von verschiedenen Faktoren wie der Größe der Wohnanlage, der Lage, dem Alter des Gebäudes und den individuellen Verwaltungsanforderungen. In diesem Abschnitt werfen wir einen Blick auf die einzelnen Bestandteile des Hausgeldes und geben einen Überblick über durchschnittliche Kosten und Werte, die in Deutschland üblich sind.
- Verwaltungskosten: Diese können je nach Größe der Wohnanlage und dem Umfang der Verwaltungsdienstleistungen variieren. Für eine mittelgroße Wohnanlage könnten sie beispielsweise zwischen 20 und 30 Euro pro Monat und Wohnung liegen.
- Instandhaltungsrücklagen: Die Höhe der Instandhaltungsrücklage wird oft als Prozentsatz des Gebäudewertes berechnet oder basiert auf einem langfristigen Instandhaltungsplan. Ein typischer Wert könnte zwischen 7,00 und 15 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche jährlich liegen.
- Betriebskosten: Diese variieren stark je nach Lage, Größe der Immobilie und Umfang der Dienstleistungen. Sie könnten sich auf etwa 2 bis 4 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche pro Monat belaufen.
- Versicherungen: Die Kosten für Versicherungen hängen vom Wert der Immobilie, ihrer Lage und den gewählten Versicherungspolicen ab. Für eine durchschnittliche Wohnanlage könnte diese bei 1000 bis 3000 Euro pro Jahr liegen.
- Strom- und Wasserkosten für Gemeinschaftsbereiche: Diese Kosten sind abhängig vom Verbrauch und können variieren. Eine grobe Schätzung könnte bei 0,50 bis 1 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche pro Jahr liegen.
Die II. Berechnungsverordnung gibt Richtwerte für die angemessene Höhe der Instandsetzungsrücklage in Abhängigkeit vom Alter des Gebäudes an. Grundsätzlich gilt, je älter das Gebäude, desto höher die Kosten für Instandsetzungsrücklagen.
So wird das Hausgeld berechnet
Um eine realistische Schätzung des jährlichen Hausgeldwertes zu erhalten, betrachten wir ein Beispielgebäude mit 20 Wohnungen, die jeweils eine Durchschnittsgröße von 70 Quadratmetern aufweisen. Dieses Gebäude befindet sich in einer typischen städtischen Lage in Deutschland. Die Zusammensetzung des Hausgeldes in diesem Szenario könnte folgendermaßen aussehen:
- Betriebskosten: Ca. 2,00 bis 4,00 Euro pro Quadratmeter pro Monat.
- Verwaltungskosten: Ca. 20 bis 30 Euro pro Wohnung pro Monat.
- Instandhaltungsrücklagen: Ca. 7,50 bis 15 Euro pro Quadratmeter pro Jahr.
- Versicherungen: Ca. 1.000 bis 3.000 Euro pro Jahr für das gesamte Gebäude.
Basierend auf diesen Annahmen könnte eine grobe Schätzung des jährlichen Hausgeldes pro Wohnung wie folgt aussehen:
- Betriebskosten: 70m2 × 3 Euro/m2 × 12 Monate = 2.520 Euro pro Jahr.
- Verwaltungskosten: 25 Euro/Monat × 12 Monate = 300 Euro pro Jahr.
- Instandhaltungsrücklagen: 70m2 × 11,25 Euro/m2 = 787,50 Euro pro Jahr.
- Versicherungen: Angenommen, die Gesamtkosten von 2.000 Euro werden gleichmäßig aufgeteilt, ergibt dies 2.000 Euro ÷ 20 Wohnungen = 100 Euro pro Wohnung pro Jahr.
Insgesamt würde das Hausgeld pro Wohnung etwa so aussehen:
2.520 + 300 + 787,50 + 100 = 3.707,50 Euro pro Jahr
Für das gesamte Gebäude mit 20 Wohnungen würde dies bedeuten:
3.707,50 Euro × 20 Wohnungen = 74.150 Euro pro Jahr.
Bitte beachten Sie, dass dies nur eine Schätzung ist und die tatsächlichen Werte je nach den spezifischen Gegebenheiten und lokalen Marktbedingungen variieren können.
Wie viel Hausgeld ist normal?
Typischerweise liegt das Hausgeld in einer Spanne von 3 bis 4,50 Euro pro Quadratmeter pro Monat, ein Wert, der sich aus historischen Durchschnittswerten ergibt und als Orientierungshilfe dient.
Das Hausgeld für eine durchschnittliche Wohnung von 70 Quadratmetern kann, basierend auf den Durchschnittswerten von 3 bis 4,50 Euro pro Quadratmeter und Monat, zwischen 210 und 315 Euro monatlich liegen. Dies entspricht jährlich etwa 2.520 bis 3.780 Euro. In unserem Beispiel liegt das berechnete Hausgeld von 3.707,50 Euro pro Jahr nahe der Obergrenze dieses Richtwertes.
Dieser Richtwert spiegelt die üblichen Kosten für die Instandhaltung und Verwaltung von Wohnungseigentum wieder, kann jedoch je nach spezifischen Umständen und Bedingungen der jeweiligen Immobilie variieren.
Der Wirtschaftsplan in der WEG: Kernstück der Finanzplanung und Hausgeldverwaltung
Der Wirtschaftsplan in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) spielt eine zentrale Rolle in der Verwaltung und finanziellen Planung des Gemeinschaftseigentums. Er bietet Transparenz über die geplanten Kosten und stellt eine Grundlage für wichtige Beschlüsse in der Eigentümerversammlung dar, wie die Festsetzung der monatlichen Hausgeldzahlungen oder die Bildung von Rücklagen. Ein gut durchdachter Wirtschaftsplan sorgt für finanzielle Stabilität in der WEG und ermöglicht eine langfristige Instandhaltungsstrategie.
Grundsätzlich wird der Wirtschaftsplan von der Hausverwaltung erstellt und muss den Bestimmungen einer ordnungsgemäßen Buchführung entsprechen. Er enthält eine detaillierte Aufstellung der zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben für das kommende Wirtschaftsjahr. Der Wirtschaftsplan einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) bezieht sich auf die 17 Kostenarten, die in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) aufgeführt sind.
Sollte das Hausgeld als zu hoch empfunden werden, können Eigentümer dies in der jährlichen Eigentümerversammlung ansprechen und eine Überprüfung oder Anpassung fordern. Die Eigentümerversammlung ist das entscheidende Gremium, in dem über den Wirtschaftsplan und die Hausgeldzahlungen abgestimmt wird. Bei Unstimmigkeiten in der Hausgeldabrechnung können Eigentümer Einsicht in die Belege verlangen und diese mit dem Verwalter besprechen.
Verteilung des Hausgeldes in WEG
Die Verteilung des Hausgeldes in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist ein wichtiger Aspekt des gemeinschaftlichen Wohnens und wird durch verschiedene Faktoren und Regelungen bestimmt. Die gängigsten Verteilungsmethoden sind:
- Miteigentumsanteile (MEA): Hierbei wird das Hausgeld entsprechend den Anteilen der Eigentümer am Gesamteigentum aufgeteilt. Größere Wohnungen oder solche mit höheren Anteilen zahlen demnach mehr.
- Anzahl der Wohneinheiten: Eine gleichmäßige Aufteilung des Hausgeldes auf alle Wohnungen, unabhängig von ihrer Größe oder den Miteigentumsanteilen.
- Nach Verbrauch: Bei verbrauchsabhängigen Kosten, wie Wasser oder Heizung, erfolgt die Verteilung nach dem tatsächlichen Verbrauch der einzelnen Wohnungen.
In der Regel wird die genaue Verteilung des Hausgeldes in der Teilungserklärung der WEG festgelegt. Die Teilungserklärung ist ein Dokument, das die Aufteilung des Gebäudes in einzelne Einheiten und die zugehörigen Miteigentumsanteile definiert.
Für bestimmte Kosten, insbesondere die Heizkosten und Warmwasserkosten, schreibt die Heizkostenverordnung vor, dass diese zwischen 50 und 70 Prozent nach dem tatsächlichen Verbrauch verteilt werden müssen.
Für Betriebs- und Verwaltungskosten ist es möglich, einen anderen Verteilerschlüssel als nach Miteigentumsanteilen (MEA) durch einen Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer festzulegen. Hierbei können unterschiedliche Maßstäbe wie Wohn- und Nutzfläche, Personenzahl, Anzahl der Wohneinheiten oder Verbrauch und Verursachung berücksichtigt werden.
Bei baulichen Maßnahmen ist eine Änderung des Verteilerschlüssels nach MEA nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Solche Maßnahmen umfassen beispielsweise Instandhaltung, Instandsetzung, modernisierende Instandsetzung oder Modernisierung. Für eine abweichende Kostenverteilung bei baulichen Maßnahmen ist eine doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich, die aus mindestens drei Vierteln der Stimmen aller stimmberechtigten Wohnungseigentümer und mehr als der Hälfte der Miteigentumsanteile besteht.
Eine Besonderheit gilt bei baulichen Veränderungen: Wer einer solchen Maßnahme nicht zustimmt, braucht die dafür anfallenden Kosten nicht zu zahlen, kann aber auch keine Nutzung beanspruchen. Dies ist unabhängig davon, ob die Zustimmung des Eigentümers wegen eines ihm treffenden Nachteils erforderlich ist oder nicht.
Hausgeld-Jahresabrechnung bei Eigentumswohnungen
Die Jahresabrechnung des Hausgeldes in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist ein wichtiges Dokument, das sowohl für Eigentümer als auch für die Verwaltung wesentliche Informationen bereithält. Diese Abrechnung zeigt auf, ob im vergangenen Wirtschaftsjahr eine Nachzahlung fällig wird oder ob eine Rückerstattung an die Eigentümer erfolgt.
Erstellung und Inhalt der Jahresabrechnung
Die Jahresabrechnung wird vom WEG-Verwalter erstellt und umfasst sowohl eine Gesamtabrechnung als auch Einzelabrechnungen für die jeweiligen Wohnungseigentümer. In diesen Abrechnungen sind alle Ausgaben und Einnahmen der WEG für das Wirtschaftsjahr aufgeführt, einschließlich der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage. Der Anteil eines jeden Eigentümers an den Kosten ergibt sich in der Regel aus seinen Miteigentumsanteilen.
Nachzahlungen und Rückerstattungen vom Hausgeld
Anhand der Einzelabrechnung wird ersichtlich, ob der Eigentümer eine Erstattung erhält oder eine Nachzahlung leisten muss. Diese Abrechnung vergleicht die tatsächlichen Ausgaben mit den im Laufe des Jahres geleisteten Hausgeldzahlungen. Bei geringfügigen Abweichungen zwischen dem Wirtschaftsplan und der Jahresabrechnung zeigt dies, dass der Wirtschaftsplan realistisch war. Größere Abweichungen können hingegen auf unvorhergesehene Ereignisse oder eine notwendige Anpassung des Wirtschaftsplans hinweisen.
Hausgeld der Eigentumswohnung bei Verkauf
Beim Verkauf einer Eigentumswohnung ergeben sich spezifische Fragen zur Handhabung des Hausgeldes. Hier eine Zusammenfassung der wesentlichen Aspekte:
- Hausgeld beim Eigentümerwechsel: Wenn eine (vermietete) Eigentumswohnung verkauft wird, bleibt das Hausgeld Eigentum der Eigentümergemeinschaft und verbleibt bei dieser auch nach dem Eigentümerwechsel. Guthaben aus dem Hausgeld stehen dem neuen Eigentümer zu, wohingegen Schulden aus dem Hausgeld normalerweise nicht auf den neuen Eigentümer übergehen, es sei denn, dies ist ausdrücklich anders geregelt.
- Zeitpunkt des Eigentumsübergangs: Die Verantwortung für das Hausgeld geht mit der Eigentumsumschreibung auf den neuen Eigentümer über. Ab diesem Zeitpunkt ist der neue Eigentümer für das Hausgeld verantwortlich. Bei der Jahresabrechnung können sich Nach- oder Rückzahlungen ergeben, die vom neuen Eigentümer getragen bzw. erhalten werden.
Steuerliche Absetzbarkeit des Hausgelds
Die steuerliche Behandlung des Hausgeldes kann für Eigentümer von Eigentumswohnungen von großer Bedeutung sein. Hier sind die wichtigsten Punkte:
- Selbstgenutzte Eigentumswohnungen:
- Eigentümer können in der Regel 20% der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuerlich absetzen.
- Dazu gehören beispielsweise Kosten für Winterdienste, Reinigungsdienste oder kleinere Reparaturen, die über das Hausgeld abgerechnet werden.
- Wichtig ist, dass die Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Wohnung stehen und separat in der Rechnung ausgewiesen werden.
- Vermietete Eigentumswohnungen:
- Eigentümer können die Teile des Hausgeldes, die sie selbst tragen und nicht auf Mieter umlegen, als Werbungskosten absetzen.
- Dies umfasst typischerweise nicht umlagefähige Kosten wie Instandhaltungsrücklagen oder Verwaltungskosten.
- Die umlagefähigen Kosten, die an den Mieter weitergegeben werden, können nicht vom Eigentümer steuerlich geltend gemacht werden.
Wichtig zu beachten:
- Detaillierte Aufschlüsselung: Für die steuerliche Geltendmachung ist es wichtig, dass die Kosten im Wirtschaftsplan oder in der Jahresabrechnung detailliert und verständlich aufgeschlüsselt sind.
- Zahlungsnachweise: Die Kosten müssen tatsächlich gezahlt und durch Belege nachweisbar sein.