Grundschuld löschen: Wann braucht man eine Löschungsbewilligung?

Das Wichtigste zuerst:

Vorteile der Löschung der Grundschuld: Unbelasteter Verkauf, bessere Kreditwürdigkeit.

Notwendige Dokumente: Löschungsbewilligung, Grundbuchauszug, notariell beglaubigte Urkunde, Antrag auf Löschung.

Kosten und Dauer: Kosten zwischen 0,2 % und 0,4 % der Grundschuldsumme, Dauer zwischen einigen Wochen und Monaten.

Alternativen und Risiken: Abtretung der Grundschuld als Alternative, Notwendigkeit der notariellen Beglaubigung.

In diesem Artikel:

Warum die Grundschuld löschen?

Das Löschen einer Grundschuld kann verschiedene Vorteile haben. Eine Grundschuld dient der Absicherung eines Kredits, meist bei Immobilienfinanzierungen. Nach vollständiger Tilgung des Kredits bleibt die Grundschuld jedoch weiterhin im Grundbuch eingetragen, es sei denn, sie wird gelöscht. 

Durch die Löschung kann der Eigentümer sein Grundstück oder seine Immobilie unbelastet verkaufen, was oft zu einem höheren Verkaufspreis führt und die Immobilie für potenzielle Käufer attraktiver macht. Zudem kann die Löschung helfen, künftige Finanzierungsmöglichkeiten zu klären, da ein unbelastetes Grundstück eine bessere Kreditwürdigkeit darstellt.

Wann brauche ich eine Löschungsbewilligung?

Eine Löschungsbewilligung ist notwendig, um die Grundschuld offiziell aus dem Grundbuch entfernen zu lassen. Dieses Dokument erhalten Sie von Ihrem Kreditgeber, nachdem der Kredit vollständig zurückgezahlt wurde. Gemäß § 1144 BGB ist der Kreditgeber verpflichtet, diese Bewilligung auszustellen. Die Bewilligung bestätigt, dass der Kreditnehmer keine Schulden mehr hat und die Grundschuld gelöscht werden kann  .

Welche Dokumente brauche ich für die Löschung der Grundschuld?

Für die Löschung der Grundschuld sind mehrere Dokumente erforderlich:

Löschungsbewilligung: Dieses Dokument erhalten Sie von Ihrem Kreditgeber.

Grundbuchauszug: Dieser zeigt die eingetragene Grundschuld.

Notariell beglaubigte Urkunde: Diese wird vom Notar erstellt und bestätigt die Löschungsbewilligung.

Grundschuld löschen: Welche Kosten entstehen?

Die Kosten für das Löschen einer Grundschuld setzen sich hauptsächlich aus Notarkosten und Gebühren des Grundbuchamts zusammen. Im Allgemeinen belaufen sich diese Kosten auf etwa 0,2 % bis 0,4 % der Grundschuldsumme. Beispielsweise würden bei einer Grundschuld von 300.000 Euro Kosten von etwa 600 bis 1.200 Euro entstehen. Banken dürfen für die Ausstellung der Löschungsbewilligung keine Gebühren erheben, wohl aber für die notarielle Beglaubigung und die Eintragung im Grundbuch.

Wie lange dauert es, eine Grundschuld zu löschen?

Die Dauer für die Löschung einer Grundschuld kann variieren, liegt jedoch in der Regel zwischen einigen Wochen und Monaten. Der Prozess umfasst die Beantragung der Löschungsbewilligung, die notarielle Beglaubigung und die Einreichung beim Grundbuchamt. Das Grundbuchamt prüft die Unterlagen und trägt die Löschung schließlich ein. Verzögerungen können auftreten, wenn Dokumente fehlen oder Fehler enthalten sind.

Kann man die Grundschuld auch ohne Notar löschen?

Die Löschung einer Grundschuld ohne Notar ist nicht möglich. Der Notar muss die Löschungsbewilligung beglaubigen und den Löschungsantrag beim Grundbuchamt einreichen. Die notarielle Beglaubigung stellt sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind und die Löschung ordnungsgemäß durchgeführt wird.

Grundschuld löschen: Die Vor- und Nachteile

Die Grundschuld löschen zu lassen bringt Vorteile und Nachteile mit sich. Dabei kommt es ganz auf die Situation der Eigentümer an, ob eine Löschungsbewilligung sinnvoll ist oder nicht.

Vorteile:

• Bessere Verkaufschancen: Eine unbelastete Immobilie ist attraktiver für Käufer.

• Klare Eigentumsverhältnisse: Die Löschung vermeidet Missverständnisse über bestehende Schulden.

• Bessere Kreditwürdigkeit: Eine unbelastete Immobilie kann künftige Finanzierungen erleichtern.

Nachteile:

• Kosten: Die Löschung ist mit Notar- und Grundbuchkosten verbunden.

• Verlust einer Sicherheit: Ohne Grundschuld kann das Grundstück nicht mehr als Sicherheit für neue Kredite verwendet werden  .

Gibt es eine Alternative zur Löschung der Grundschuld?

Eine Alternative zur Löschung der Grundschuld ist die Abtretung (Zession) der Grundschuld. Dabei wird die Grundschuld an einen neuen Gläubiger übertragen. Diese Option kann sinnvoll sein, wenn der Eigentümer plant, erneut einen Kredit aufzunehmen und dabei die bestehende Grundschuld als Sicherheit nutzen möchte. Dadurch entfallen die Kosten und der Aufwand für die Löschung und spätere Neueintragung einer Grundschuld.

Zusammenfassung Löschungsbewilligung

Die Löschungsbewilligung ist ein essenzielles Dokument für die Löschung der Grundschuld. Es bestätigt, dass der Kredit vollständig getilgt ist und die Grundschuld aus dem Grundbuch gelöscht werden kann. Das Dokument wird vom Kreditgeber ausgestellt und muss notariell beglaubigt werden, bevor es beim Grundbuchamt eingereicht wird. Ohne eine Löschungsbewilligung kann die Grundschuld nicht gelöscht werden  .

Für weitere Details und genaue Schritte ist es empfehlenswert, sich von einem erfahrenen Notar oder einem zertifizierten Immobiliensachverständigen beraten zu lassen.

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