Wenn Sie eine Immobile vermieten oder gewerblich nutzen, können Sie diese jährlich steuerlich absetzen (2 bis 3% der Anschaffungskosten, je nach Baujahr) und somit die Steuerlast senken. Tatsächlich kann eine Immobilie, die älter als 30 Jahre ist aber eine kürzere Restnutzungsdauer haben, was den Abschreibungsanteil erhöhen kann. Mit der so nachgewiesenen höheren Abschreibung reduzieren Sie ihr zu versteuerndes Einkommen unter Umständen erheblich und sparen jährlich bares Geld.
Klares Ja! Wir wissen, dass es im Internet Anbieter gibt, die Restnutzungsdauergutachten zur Verkürzung der Abschreibungsdauer anbieten, ohne dass ein Sachverständiger einen Ortstermin wahrnimmt. Tatsächlich erhalten wir immer häufiger Aufträge von Kunden, die zuvor ein "Internetgutachten" bestellt und teuer bezahlt haben, dass im Ergebnis dann aber vom Finanzamt abgelehnt wurde. Die Gründe sind häufig, dass kein Sachverständiger vor Ort war oder die Qualifikation des Gutachtenerstellers nicht ausreicht.
Wir erstatten Gutachten daher grundsätzlich nur nach Ortstermin. Das mag auf den ersten Blick zwar etwas teurer erscheinen, tatsächlich jedoch macht der Sachverständige beim Ortstermin genau die Arbeit, die Sie im Falle eines Internetgutachtens selber machen müssen. Würden Sie Ihre Zeit mit einem Stundenlohn dazurechnen, ist es am Ende nicht teurer.
Restnutzungsdauergutachten erstellen wir nach unserer Honorarrichtline ab 990,– € inkl. Mehrwertsteuer. Wir ermitteln unsere Honorare abhängig von der Objektart und der Anzahl der zu bewertenden Objekte. Für Kapitalanleger und Investoren mit mehreren Objekten und Portfolios bieten wir gestaffelte Rabatte an.
Schreiben Sie uns, wir erstellen gern ein Pauschalangebot für Sie.
Grundsätzlich bundesweit. Abhängig von der Anzahl zu erstellender Restnutzungsdauergutachten entscheiden wir, ob sich der Einsatz lohnt. Ab fünf Restnutzungsdauergutachten in einer Region reisen wir gern.
Ein neuer Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 sieht eine Einschränkung für Nutzungsdauer-Gutachten ab dem 01. Januar 2025 vor. Steuerersparnisse sind demnach nur noch möglich, wenn die Restnutzungsdauer 10 Jahre oder weniger beträgt. Wenn Sie avon ausgehen können, dass Ihre Immobilie eine Restnutzungsdauer von mehr als 10 Jahren haben wird, sollten Sie ein entsprechendes Gutachten unbedingt noch in 2024 erstellen lassen.
Wir sind keine Steuerberater und geben insofern keine steuerliche Beratung. Wir garantieren nicht, dass Ihr Finanzamt das Restnutzungsdauergutachten anerkennt. Bisher gab es aber keinen Fall, in dem unsere Gutachten nicht anerkannt worden wären.
Für Fragen zu Ihrem individuellen Beratungs- und Bewertungsauftrag stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Fordern Sie einfach einen unverbindlichen Rückruf an, wir melden uns.
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