Eine Kurzbewertung ist sinnvoll zum Beispiel für Vermögensaufstellungen, Vorbereitungen für An- und Verkauf einer Immobilie sowie außergerichtliche Einigungen.
Eine Kurzbewertung ist der schnelle und kostengünstige Weg zur Ermittlung eines realistischen Marktwertes Ihrer Immobilie für verschiedene Anlässe zum Pauschalhonorar. Sie umfasst ca. 15 - 25 Seiten.
Die Ermittlung des Immobilienwertes durch eine Kurzbewertung wird in Anlehnung an die selben gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien vorgenommen, wie bei einem ausführlichen Verkehrswertgutachten. Die Kurzbewertung wird unter Zuhilfenahme von umfangreichen Datenbanken und Marktdaten erstellt. Beschreibungen und Erklärungen sind jedoch auf das Wesentliche beschränkt. Recherchen (wie beispielsweise zu Altlasten oder Denkmalschutz) werden nur dann angestellt, wenn dies explizit zusätzlich beauftragt wird.
Bei der Vorbereitung zum An- und Verkauf kann eine Kurzbewertung empfehlenswert sein, da diese einen objektiveren Wert bestimmen kann, als eine oberflächliche Marktwertschätzung oder Marktwertanalyse von Maklern und Banken.
Im Zuge der Beauftragung wird ein Besichtigungstermin der Immobilie vereinbart, an dem möglichst alle Parteien, die an der Wertfeststellung interessiert sind, teilnehmen. Bei diesem Termin wird der Sachverständige das Objekt eingehend besichtigen und fotografisch dokumentieren.
Im Anschluss an den Ortstermin werden die vorliegenden Unterlagen ausgewertet, Marktdatenrecherche betrieben, Datenbanken abgefragt und vorbereitende Berechnungen zur Erstellung der Bewertung vorgenommen.
Zu guter Letzt wird die Kurzbewertung erstellt und dem Auftraggeber per E-Mail, auf Wunsch auch per Post, übermittelt.
Eine Kurzbewertung inklusive Besichtigungstermin wird pauschal mit 1.190,– EUR (inkl. Mehrwertsteuer) berechnet.
Im Umfang einer Kurzbewertung sind komplexe Sachverhalte und besondere bewertungsrelevante Fragestellungen nicht vorgesehen. Daher kommt eine Kurzbewertung für Standardimmobilien, wie etwa Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäuser in Frage.
Besondere Immobilien, wie etwa Betreiberimmobilien, Reiterhöfe, Hotels sowie Immobilien / Grundstücke mit besonderen Rechten und Belastungen können im Rahmen einer Kurzbewertung in der Regel nicht seriös bewertet werden.
In diesem Fall empfehlen wir Ihnen die Beauftragung eines Verkehrswertgutachtens, das allen gesetzlichen Anforderungen genügt und auch bei Gerichten, Behörden und Finanzämtern anerkannt wird. Für eine Beratung nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.
Eine Kurzbewertung steht Ihnen in der Regel innerhalb von wenigen Tagen nach dem Ortstermin zur Verfügung. Wenn es sehr schnell gehen muss, lassen sich auch Ausnahmen vereinbaren. Sprechen Sie uns uns gern an.
Sofern Ihnen diese Unterlagen vorliegen, übergeben / übersenden Sie uns bitte Kopien oder die Originale per E-Mail, Fax oder Post. Originale, die Sie uns per Post übersenden oder bei uns abgeben, werden wir digitalisieren und Ihnen nach Abschluss des Auftrags zurückgeben oder via Paketpost senden. Sollten Ihnen einige oder alle notwendigen Unterlagen zur Bewertung der Immobilie nicht vorliegen, können wir diese Unterlagen gern auch für Sie beschaffen. Sprechen Sie uns einfach darauf an.
Eine Kurzbewertung ist eine gute Wahl, wenn Sie sich einen Überblick über den Wert Ihrer Immobilie verschaffen wollen und Sie wissen, dass diese nicht mit wertrelevanten Besonderheiten behaftet ist. Als Wertermittlungsstichtag gilt der Tag der Ortsbesichtigung. Die Prüfung auf und Berücksichtigung von Altlasten, Baulasten, Denkmalschutz, baurechtlichen Sachverhalten, Dienstbarkeiten, etc. sind nicht Gegenstand der Kurzbewertung. Das Grundbuch wird nicht eingesehen. Soweit der Auftraggeber zu wertrelevanten Besonderheiten keine Informationen bereitstellt, werden diese nicht berücksichtigt.
Wenn Sie eine Immobilienbewertung zur Vorlage beim Finanzamt oder bei Gericht benötigen, wird in der Regel ein Verkehrswertgutachten verlangt. Eine Kurzbewertung ist in diesen Fällen regelmäßig nicht ausreichend.
Auch wenn mehrere Parteien ein gegensätzliches Interesse am Marktwert der zu bewertenden Immobilie haben oder sich nicht ausschließen lässt, dass es zwischen den Parteien zum Streit kommen kann, ist ein vollständiges Verkehrswertgutachten meist die bessere Wahl.
Eine Kurzbewertung kann ungewöhnliche Besonderheiten, wie etwa Erbbaurechte, Nießbrauch, Wohnungsrechte oder Wegerechte auf einem Grundstück nicht angemessen berücksichtigen. Auch in diesen Fällen ist ein Verkehrswertgutachten die bessere Wahl.
Gern beraten wir Sie dazu.
Für Fragen zu Ihrem individuellen Beratungs- und Bewertungsauftrag stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Fordern Sie einfach einen unverbindlichen Rückruf an, wir melden uns.
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